Terminvorbereitung

Das Beurkundungsverfahren ist nach dem Beurkundungsgesetz so angelegt, dass in einem Beurkundungstermin bei Anwesenheit aller Parteien oder ihrer Vertreter der Sachverhalt mit dem Notar erörtert wird und anschließend die Urkunde vom Notar aufgesetzt, vorgelesen und von den Parteien und dem Notar unterschrieben wird. Dabei hat jede Partei die Möglichkeit, Fragen an den Notar zu richten. Offene Punkte können direkt unter den Parteien besprochen und in die Urkunde aufgenommen werden.

Gibt es für den Termin bereits einen Vertragsentwurf, wird dieser Entwurf in der Regel erst im Termin in Anwesenheit aller Parteien vom Notar abgeändert und angepasst. Dies dient der Transparenz des Beurkundungsverfahrens. Einfache Berichtigungen werden ebenfalls im Termin vorgenommen.

Durch die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Terminsplaner können Sie sich auf den Termin vorbereiten. Dort wird teilweise die Einholung von Informationen vor dem Termin empfohlen. In allen Fällen ist es hilfreich, wenn Sie uns vor dem Termin die vollständigen Personalien aller Beteiligten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort mit Straße und Postleizahl) per Mail unter Angabe des vereinbarten Termins mitteilen.

Wenn Sie uns rechtzeitig den Terminplaner ausgefüllt vor dem Termin übersenden, können wir Ihnen auf Wunsch in der Regel (bitte auf Terminplaner angeben) einen Vertragsentwurf per Mail zuleiten. Geben Sie bitte deshalb Ihre E-Mail Adresse an.

Soweit einzelne Vertragsbeteiligte zu einem Notartermin nicht persönlich erscheinen können, ist teilweise ihre Vertretung mit anschließender Nachgenehmigung möglich. Teilen Sie uns dies bitte per Mail oder im Terminsplaner mit, damit wird den Vorgang prüfen können. Vollmachtserteilungen vor dem Termin führen mitunter zu Terminsverzögerungen und teilweise auch zu höheren Kosten.

Durch die Nachgenehmigung entstehen in der Regel Mehrkosten, deren Höhe vor der Beurkundung meist nicht zuverlässig angegeben werden können. Die Mindestkosten sind die der Beglaubigung der Unterschrift unter der Nachgenehmigung (bis zu 70 Euro zuzüglich MwSt.).

Kaufverträge über Immobilien (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Grundstück) können zumeist ohne Vorbesprechung beurkundet werden. Mit Hilfe eines Terminplaners können Sie sich auf den Termin vorbereiten und notwendige Informationen einholen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden in der Regel ebenfalls sofort beurkundet.

Übergabeverträge, Testamente, Erbverträge und Scheidungsvereinbarungen erfordern regelmäßig eine Vorbesprechung. Am Ende der ersten Besprechung mit dem Notar wird gemeinsam festgestellt, ob eine sofortige Beurkundung erfolgen kann oder ein zweiter Termin erforderlich ist.

Bei gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen sollte der Sachverhalt per Mail vorab mitgeteilt werden. Häufig wird bereits eine Beratung durch Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater stattgefunden haben. In den meisten Fällen benötigt der Notar für die Beurkundung: Handelsregisterauszug, Liste der Gesellschafter bei GmbH und Satzung bei GmbH oder AG). Der Notar kann diese Unterlagen häufig selbst im elektronischen Handelsregister abrufen. Sofern Ihnen die Unterlagen zur Verfügung stehen, bringen Sie sie zum Termin mit.

Bei Unterschriftsbeglaubigungen prüft der Notar nur die Identität des Unterzeichners, nicht  den Inhalt des zu unterzeichnenden Schriftstücks. Sie benötigen deshalb nur einen kurzen Termin. Weisen Sie bitte bei der Terminsvereinbarung unbedingt darauf hin. Unsere Mitarbeiterin wird Sie nach dem Kostenwert (Gegenstandswert der zu beglaubigenden Erklärung) fragen.

In der Regel werden Beurkundungstermine telefonisch (nicht per Mail) mit einer Mitarbeiterin vereinbart. Nehmen Sie bitte deshalb telefonisch Kontakt mit uns auf.

Wegen der für die Beurkundung und die Vertragsabwicklung anfallenden Kosten wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) verwiesen, die für alle Notare in Deutschland in gleicher Höhe verbindlich sind.

Terminplaner:

Terminplaner Immobilienkauf (Link zur Word-Datei)

Terminplaner Immobilienkauf (Link zur PDf-Datei)

Terminplaner Sonstiges (Link zur Word-Datei)

Terminplaner Sonstiges (Link zur PDF-Datei)